Der SVSF braucht die Hilfe seiner Mitglieder

bier

Wenn man es nicht besser wüsste, könnte man von einem schlechten Scherz reden. Ist es aber leider nicht! Auf den SVSF Pottschach, aber auch auf alle Vereine der Region, kommen schwere Zeiten zu. Heute Montag Morgen langte elektronische Post in der Mailbox des Obmanns ein. Absender: Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen. Inhalt: Beschlossen wurde, mit sofortiger Wirkung den Verkauf von Alkohol auf der Sportanlage zu verbieten/reduzieren.

 

Hier der genaue Wortlaut, kopiert aus dem eingelangten Schriftstück

“Der Verkauf und die öffentliche Abgabe von alkoholischen Getränken sind mit sofortiger Wirkung vor, während und nach dem Spiel innerhalb des gesamten umfriedeten Geländes der Platzanlage grundsätzlich untersagt.

Mit ausdrücklicher Einwilligung der zahlungsberechtigten Mitglieder des Vereins, eine Änderung der Vereinsstatuten ist hierfür zwingend vorgesehen, kann der Veranstalter auf seine Verantwortung hin, ausnahmsweise den Ausschank von Bier oder Getränken mit ähnlichem Alkoholgehalt vornehmen. Dies jedoch unter Einhaltung einer Maximalbestellung von drei Bier pro Kunden.

Für die Einwilligung hat der Veranstalter begründet darzulegen, dass alkoholbedingte Ausbrüche von Gewalt und Ausschreitungen von Zuschauern nicht zu befürchten sind. Die erteilte Einwilligung wird widerrufen, wenn aufgrund alkoholbedingter Ausschreitungen weitere Vorfälle zu prognostizieren sind. Wird die Einwilligung versagt oder widerrufen, so erstreckt sich die Untersagung des Alkoholausschanks auf eine oder mehrere Platzanlagen und auf einen Zeitraum von einem Spieltag bis zu sechs Monaten.”

 

Was bedeutet das für den SVSF Pottschach?

Grundsätzlich tritt das Verbot ab dem nächsten Heimspiel der Kampfmannschaft am 13. April gegen St. Egyden in Kraft. Lassen wir es darauf ankommen, droht uns bei einer Anzeige (siehe oben) eine Platzsperre. Das würde wohl das Ende des Vereins bedeuten. Viel mehr strebt der Verein, nach kurzer Rücksprache der zeichnungsberechtigten Funktionäre, eine Änderung der Vereinsstatuten an. Dafür bräuchten wir aber die Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung. Und dafür wiederum bräuchte der SVSF einen schriftlichen Antrag von einem Zehntel der Vereinsmitglieder. Das wären in diesem Falle 40 Personen. Damit es schnell geht (die GV müsste so schnell wir möglich über die Bühne gehen), erfolgt nun der Online-Aufruf an alle SVSF-Mitglieder: Schreibt einen Kommentar, entweder unter den Artikel auf der Homepage, oder aber per Kommentarfunktion auf Facebook mit dem Text “Ich unterstütze den Antrag auf ausnahmsweisen Ausschank von drei Bier pro Kunden und Bestellung”.

 

Ich bedanke mich im Namen des Vorstands bereits jetzt für die Unterstützung,

Obmann Filip Blazanovic

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2 Comments

  1. Rupert

    1. April 2019 at 12:36

    Ich habe mich mit meinen Freunden abgesprochen! Wir spenden sofort € 300,00! Das hätten wir am Sportplatz in der Kantine gelassen! LG und einen schönen 1. April, Rupert Dworak

  2. Franz aus Ternitz

    1. April 2019 at 07:48

    wegen Datum 30 Bier OK

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